Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.
(2) Einkünfte sind nicht anzurechnen, soweit der Verpflichtete nicht den vollen Unterhalt (§§ 1578 und 1578b) leistet. Einkünfte, die den vollen Unterhalt übersteigen, sind insoweit anzurechnen, als dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Billigkeit entspricht.
(3) Den Stamm des Vermögens braucht der Berechtigte nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.
(4) War zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten, dass der Unterhalt des Berechtigten aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert sein würde, fällt das Vermögen aber später weg, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt des Vermögenswegfalls von dem Ehegatten wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Fachbeiträge • 219
- 1. Herabsetzung des nachehelichen UnterhaltsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. März 2010
- 2. Ehebedingte NachteileEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. Juni 2009
- 3. Nachehelicher Unterhalt und die neue verfestigte LebensgemeinschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. November 2011
- 4. Ehegattenunterhalt 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Februar 2011
- 5. ErwerbsbemühungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Februar 2012
- 6. Düsseldorfer Tabelle 2010Eingeschränkter Zugriffwww.ra-scheuten.net · 6. Januar 2010
- 7. Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main zum 01.01.2014Eingeschränkter Zugriff@Min · www.fachanwaltfrankfurt.de · 1. Dezember 2014
- 8. Einsatz des Vermögensstammes beim TrennungsunterhaltEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 23. Januar 2017
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/11367 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei AuslandsehenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 2. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024