Version
1. Januar 2023
1. Januar 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ist zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie den in der Rechtsverordnung nach § 240a festgelegten Voraussetzungen entspricht.
(2) Eine Forderung, für die eine Sicherungshypothek besteht, ist zur Sicherheitsleistung nicht geeignet.
Fachbeiträge • 2
- 1. Unterhaltsvergleich: Präklusion wegen fehlender Geltendmachung einer BefristungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. September 2013
- 2. Unterhaltsvergleich: Präklusion wegen fehlender Geltendmachung einer BefristungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. September 2013