Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2010
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wer durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist, kann durch Vertrag mit dem Erblasser auf die Zuwendung verzichten. Das Gleiche gilt für eine Zuwendung, die in einem Erbvertrag einem Dritten gemacht ist. Die Vorschriften der §§ 2347 bis 2349 finden Anwendung.
Fachbeiträge • 45
- 1. Gilt ein Zuwendungsverzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juli 2017
- 2. Der Zuwendungsverzicht nach Paragraf 2352 BGBEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 27. Januar 2026
- 3. Verbot Kumulation Auslegungsregel Paragraf 2270 II BGB mit Paragraf 2069 BGB ist auch bei Paragraf 2352 BGB zu berücksichtigen – OLG München 31 Wx 71/06Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 25. Oktober 2020
- 4. Der Zuwendungsverzicht im ErbrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 4. Dezember 2024
- 5. Der Pflichtteilsverzichtsvertrag - Form und InhaltEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Dezember 2024
- 6. Ausschlagung erst nach Erbfall möglichEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 30. August 2017
- 7. Gilt ein Zuwendungsverzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 19. Juli 2017
- 8. Detailansicht - Rechtsanwalt LangEingeschränkter Zugriffwww.recht-lang.de · 22. Juli 2008
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020