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1. Januar 2002
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Fachbeiträge • 52
- 1. Verkehrsunfall: SachverständigenkostenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt Für Strafrecht) · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 17. Juli 2015
- 2. VertragsrechtEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Böse · https://www.otto-schmidt.de/ · 24. November 2016
- 3. BaukostenobergrenzeEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2016
- 4. BaurechtEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2016
- 5. VergütungsvereinbarungEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2016
- 6. Sachverständigenkosten: Reicht eine unbeglichene Rechnung?Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 26. September 2018
- 7. ZivilprozessrechtEingeschränkter ZugriffDr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 23. November 2016
- 8. und Beweislast für von ihm behauptete BeschaffenheitsvereinbarungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 11. März 2016