Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Fachbeiträge • 82
- 1. Stundensatz: 300,- € - Abrechnung im 15-Minuten-TaktEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. November 2014
- 2. Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers und die "übliche Vergütung"Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Januar 2014
- 3. ReinigungskostenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Januar 2014
- 4. Architektenhonorar für die BrandschutzplanungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. Februar 2012
- 5. Das Werkstattrisiko in der Verkehrsunfallregulierung - und die noch unbezahlte WerkstattrechnungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Februar 2024
- 6. Vergütung von KraftfahrzeugsachverständigenEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 14. April 2006
- 7. Urteil des Landgerichts Schweinfurt: Volle Erstattung von Sachverständigenkosten nach BVSKEingeschränkter ZugriffGünter Grüne · www.gp-recht.de · 21. Januar 2026
- 8. Erfolgreiche Durchsetzung von Sachverständigenkosten für KFZEingeschränkter ZugriffGünter Grüne · www.gp-recht.de · 2. Juli 2025