Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. September 2002
1. September 2002
>
Version
29. März 2013
29. März 2013
>
Version
1. Juli 2023
1. Juli 2023
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, sie kann aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zwecks zu verbrauchen ist (Verbrauchsstiftung).
(2) Zur Entstehung der Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters anerkannt, so gilt sie für Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden.
Fachbeiträge • 375
- 1. was rechtlich und steuerlich zähltEingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 23. September 2026
- 2. die 10-Jahres-FristEingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 23. September 2026
- 3. BGH, Urt. v. 17.02.2021. I ZR 228/19Eingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 15. März 2021
- 4. so geht es sicherEingeschränkter ZugriffSascha Drache · https://recht-umschau.de/ · 23. September 2026
- 5. Das neue Stiftungsregister 2026Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026
- 6. Beendigung der StiftungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026
- 7. Das Stiftungsrecht in DeutschlandEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 5. Juni 2026
- 8. Was regelt Paragraf 2 I Nr 2 ErbsStG?Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 24. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/5334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung DeutschlandBundestag Drucksachen · 23. Januar 2023
- 2. Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 20. Juli 2023
- 3. Grundsätze zur Anwendung des AußensteuergesetzesBMF Schreiben · 22. Dezember 2023