Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. August 2001
1. August 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten.
(2) Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Todes fälligen Monatsbetrag.
Fachbeiträge • 43
- 1. Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem UnterhaltsabfindungsvergleichEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. August 2014
- 2. Rechtsanwaltswaltskanzlei mauritz & partnerEingeschränkter Zugriffwww.raemkb.de · 19. Mai 2026
- 3. Trennungsunterhalt & nachehelicher UnterhaltEingeschränkter ZugriffKlaus Dietrich Haupt · www.walek-rechtsanwaelte.de · 9. Mai 2026
- 4. Detailansicht - Rechtsanwalt LangEingeschränkter Zugriffwww.recht-lang.de · 15. August 2008
- 5. Ihr Rechtsanwalt für FamilienrechtEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 25. August 2022
- 6. Familien- und Erbrecht ArchivesEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 25. November 2004
- 7. Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen MannesEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 17. November 2004
- 8. Was kann vererbt werden und was ist nicht vererbbar?Eingeschränkter ZugriffGerhard Ruby · www.ruby-erbrecht.com · 12. April 2022
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/11367 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei AuslandsehenBundestag Drucksachen · 14. Mai 2024
- 2. 20/14263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024