31. Oktober 2009
13. Januar 2018
5. Januar 2026
(1) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Für den Ersatz eines verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Zahlungsinstruments darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer ein Entgelt vereinbaren, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt.
(2) Eine Vereinbarung, durch die sich der Zahlungsdienstnutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister verpflichtet, Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung eines Zahlungsinstruments einzuhalten, ist nur insoweit wirksam, als diese Bedingungen sachlich, verhältnismäßig und nicht benachteiligend sind.
Fachbeiträge • 172
- 1. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2026 - 14 U 37/25Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 15. Oktober 2026
- 2. Betrugsnachrichten nach Booking.com-Buchung: EU-VerfahrenEingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 21. Oktober 2026
- 3. Wann haftet die Bank?Eingeschränkter ZugriffGuido Lenné · www.anwalt-leverkusen.de · 19. Oktober 2026
- 4. Sparkasse Phishing 106,99 Euro: Was Betroffene tun solltenEingeschränkter ZugriffDr. Marco Rogert · www.ru.law · 12. Oktober 2026
- 5. EuGH: Banken müssen nach Phishing Geld erstattenEingeschränkter Zugriffwww.redell.com · 17. Oktober 2026
- 6. Bank muss Geld zuerst erstattenEingeschränkter ZugriffDr. Marco Rogert · www.ru.law · 16. Oktober 2026
- 7. 13 Entscheidungen erklärtEingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 15. Oktober 2026
- 8. EuGH C-70/25: Phishing und Bank-ErstattungEingeschränkter ZugriffDr. Sarafi Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.sarafi.de · 23. September 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 16/11643 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordung der Vorschriften über das Widerrufs- und RückgaberechtBundestag Drucksachen · 21. Januar 2009
- 2. 18/11929 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie - Drucksache 18/11495 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 3. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 4. 18/11947 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. April 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2017