Version
31. Oktober 2009
31. Oktober 2009
>
Version
13. Januar 2018
13. Januar 2018
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat der Zahlungsdienstleister einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat der Zahlungsdienstleister seine Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 den kontoführenden Zahlungsdienstleister.
Fachbeiträge • 124
- 1. Überweisung: Wer für den geleerten Kontostand einstehtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 6. Juni 2026
- 2. & TechnologiestrafrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 10. Februar 2012
- 3. Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf (Rechtsanwalt für Strafrecht & ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 16. Januar 2012
- 4. Überweisung: Zur Haftung des PhishingEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 16. Januar 2012
- 5. Wissenszurechnung Bank: OLG-Urteil 2026Eingeschränkter ZugriffDirk Tholl · https://kanzlei-tholl.de/blog/blog.html · 20. April 2026
- 6. Recht und Strafrecht Ferner zum phishingEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 25. April 2012
- 7. Haftung des Geschäftsführers: Zivilrechtliche und strafrechtliche RisikenEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 2. September 2021
- 8. Akteneinsicht im StrafverfahrenEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 17. Mai 2020