Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Fachbeiträge • 28
- 1. Streit um Ehegattenunterhalt: Wann besteht Anspruch?Eingeschränkter ZugriffMonika Stiehl · www.br.de · 30. März 2025
- 2. Bundesverfassungsgericht zum UnterhaltEingeschränkter Zugriffwww.jurapartner.de · 9. April 2014
- 3. Familienrecht: Nachehelicher EhegattenunterhaltEingeschränkter ZugriffKai Breuning · www.kanzlei-breuning.de · 5. Februar 2015
- 4. Was ist Fakt und was Mythos?Eingeschränkter ZugriffTeam Hopkins Rechtsanwälte · www.hopkins.law · 10. Juli 2026
- 5. Anspruch, Berechnung & Selbstbehalt 2026Eingeschränkter ZugriffTeam Hopkins Rechtsanwälte · www.hopkins.law · 4. März 2026
- 6. Nachehelicher UnterhaltEingeschränkter ZugriffTeam Hopkins Rechtsanwälte · www.hopkins.law · 4. März 2026
- 7. Gibt es einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. Scheidung der Ehe?Eingeschränkter ZugriffMatthias Reckels · www.onlineadvokaten.de · 16. Dezember 2019
- 8. freiwillige KrankenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de