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1. August 2002
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein.
Fachbeiträge • 36
- 1. Nachweis der Erbfolge durch notarielles TestamentEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Februar 2015
- 2. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Nachweis der Erbfolge durch notarielles TestamentEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 24. Februar 2015
- 5. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Wesen und Vorteile der Errichtung einesTestaments durch die Übergabe einer SchriftEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 21. März 2022