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21. März 2016
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10. Juni 2017
10. Juni 2017
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen.
(2) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen. Dabei hat der Darlehensgeber die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann. Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt, es sei denn, der Darlehensvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.
(3) Der Darlehensgeber ermittelt die gemäß Absatz 2 erforderlichen Informationen aus einschlägigen internen oder externen Quellen, wozu auch Auskünfte des Darlehensnehmers gehören. Der Darlehensgeber berücksichtigt auch die Auskünfte, die einem Darlehensvermittler erteilt wurden. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Informationen in angemessener Weise zu überprüfen, soweit erforderlich auch durch Einsichtnahme in unabhängig nachprüfbare Unterlagen.
(4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Darlehensgeber verpflichtet, die Verfahren und Angaben, auf die sich die Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, festzulegen, zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren.
(5) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 14
- 1. Überziehungskredit-Reform 2026Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Juni 2026
- 2. Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei VerbraucherdarlehensverträgenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 28. Mai 2026
- 3. Hauskauf in GefahrEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 17. Juni 2016
- 4. Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung: Kein Darlehen bei drei Kindern?Eingeschränkter ZugriffBenedikt Nilges · www.anwalt-leverkusen.de · 22. März 2017
- 5. Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen ist totEingeschränkter ZugriffDr. Raphael Rohrmoser · www.advoadvice.de · 11. Oktober 2016
- 6. Bekommen Sie keinen Wohnungskredit? Möglicherweise ist die EU …Eingeschränkter ZugriffDr. Raphael Rohrmoser · www.advoadvice.de · 13. September 2016
- 7. Gesetzgeber will die Umsetzung der …Eingeschränkter ZugriffDr. Raphael Rohrmoser · www.advoadvice.de · 15. Februar 2017
- 8. Kreditrichtlinie: Neue Pflichten für BankenEingeschränkter ZugriffCssg · www.wixforth-kollegen.de · 4. Februar 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 18/10935 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 2. 18/11774 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/10935, 18/11420, 18/11472 Nr. 1.5 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. März 2017
- 3. 18/13120 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2017
- 4. 18/12500 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 26. Tätigkeitsbericht -Bundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 5. 19/23847 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23260 - Kleine Anfrage zum Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2021 Einzelplan 07 - Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2020
- 6. 19/32584 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgenBundestag Drucksachen · 20. August 2021
- 7. 21/1851 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über VerbraucherkreditverträgeBundestag Drucksachen · 29. September 2025