Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten.
Fachbeiträge • 4
- 1. Vorlage: Muster Widerrufsbelehrung 2012 und 2013Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 21. Juli 2012
- 2. Neue Muster Widerrufsbelehrung 2011Eingeschränkter Zugriffhttps://www.dury.de/ · 3. August 2011
- 3. Umsatzsteuerliche Rechnungslegung: Angabe des Leistungszeitpunkts in der RechnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Umsatzsteuerliche Rechnungslegung: Angabe des Leistungszeitpunkts in der RechnungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va