Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
Fachbeiträge • 161
- 1. BAG, Urteil v. 18.10.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. Oktober 2023
- 2. BAG, Urteil v. 12.06.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Juni 2019
- 3. 615 BGB Vergütung Annahmeverzug ArbeitgeberEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 21. Juni 2026
- 4. böswilliges Unterlassen anderweitigen VerdienstesEingeschränkter ZugriffDr. Christopher Von Harbou · www.rechtsanwalt-harbou.de · 31. Oktober 2024
- 5. Abfindung nach Kündigungsschutzklage erklärtEingeschränkter Zugriffwww.abegg-rechtsanwaelte.de · 9. Juni 2026
- 6. Annahmeverzug und Annahmeverzugslohn im ArbeitsrechtEingeschränkter ZugriffHenry Bach · www.rechtsanwalt-bach.de · 20. Juni 2019
- 7. Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden ErkrankungenEingeschränkter ZugriffHenrik_Schwiedessen · www.kanzlei-rinklin.de · 21. Januar 2025
- 8. Annahmeverzugslohn nach Kündigung: Wann entsteht rückständiges Gehalt?Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Fabian Symann · www.arbeitsrecht-erbrecht.com · 15. September 2026