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1. September 2009
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
Fachbeiträge • 30
- 1. Entlassung als Vollstrecker nur bei grober PflichtverletzungEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 5. Dezember 2025
- 2. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Auch ein Pflichtteilsberechtigter ist antragsberechtigtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. April 2016
- 6. Auch ein Pflichtteilsberechtigter ist antragsberechtigtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 20. April 2016
- 7. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Aktuelles zur NachlassverwaltungEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 3. Mai 2026