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22. Juli 2017
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.
Fachbeiträge • 81
- 1. Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen - und die Erwerbsobliegenheit des AngehörigenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Oktober 2015
- 2. Unterhaltszahlungen an Angehörige im AuslandEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. November 2010
- 3. Kindesunterhalt im FamilienrechtEingeschränkter ZugriffTeam Hopkins Rechtsanwälte · www.hopkins.law · 24. Juni 2026
- 4. Kindesunterhalt: Die 8 wichtigsten Antworten im ÜberblickEingeschränkter ZugriffBernd Schmidt · www.schwamborn-schmidt-heisig.de · 19. Dezember 2023
- 5. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - in UnterhaltssachenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Februar 2016
- 6. Einstellung der ZwangsvollstreckungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. November 2022
- 7. UnterhaltssachenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Februar 2016
- 8. VollstreckungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. Juli 2026