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1. Januar 2002
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
Fachbeiträge • 4
- 1. Abnahme Werkvertrag ArchiveEingeschränkter ZugriffSamuel Ju · https://juraexamen.info/ · 18. April 2014
- 2. Schema: Gewährleistungsrechte im Werkrecht, §§ 634ff. BGBEingeschränkter ZugriffRedaktion · https://juraexamen.info/ · 1. Juni 2017
- 3. Die Abnahme im WerkvertragEingeschränkter ZugriffGastautor · https://juraexamen.info/ · 18. April 2014
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