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Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden.
(2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus erschwert werden.
Fachbeiträge • 299
- 1. Inflationsprämie: BAG hält Ausschluss wegen Mindestlohnerhöhung für unwirksam (erste Einordnung)Eingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 1. Oktober 2026
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 11 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Februar 2025
- 3. BSG Vorlegungsbeschluss vom 29.07.1971 - 5 RJ 63/70Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 29. Juli 1971
- 4. Baker Tilly - Seite 9 von 19Eingeschränkter Zugriffwww.bakertilly.de · 28. Oktober 2021
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- 7. ArbG Stuttgart 30 Ca 7767/15Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 6. Mai 2021
- 8. BAG, Urteil v. 16.09.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. September 2020
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/27635 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021