Version
1. August 2001
1. August 2001
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.
Fachbeiträge • 16
- 1. 10 goldene Regeln, wenn der Haftungsfall drohtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 21. Juni 2019
- 2. 10 goldene Regeln, wenn der Haftungsfall drohtEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 21. Juni 2019
- 3. Schuldanerkenntnis: Rechtsanwalt Ferner AlsdorfEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 26. Juli 2020
- 4. Aktuelle Urteile im Zivilrecht und ZivilverfahrensrechtEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 29. April 2025
- 5. Wer schreibt, der bleibtEingeschränkter ZugriffAxel Groeger · https://www.otto-schmidt.de/ · 27. Juni 2016
- 6. Kondiktionsfähigkeit eines abstrakten SchuldanerkenntnissesEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. Juli 2025
- 7. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 4. Juli 2025
- 8. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va