Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Fachbeiträge • 36
- 1. StichtagsregelungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. April 2024
- 2. BGH Urteil vom 22.10.2014 - XII ZR 194/13Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 22. Oktober 2014
- 3. Rückforderungen der Ex-SchwiegerelternEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. Mai 2010
- 4. Die Gesamtschuld im ZugewinnausgleichEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. November 2010
- 5. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich - und der LiquidationswertEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Februar 2019
- 6. Zugewinnausgleich im Todesfall: Das ist zu beachtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Januar 2026
- 7. ZugewinnausgleichEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. September 2025
- 8. EhescheidungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. Januar 2024