Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
5. Januar 2026
5. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Fachbeiträge • 20
- 1. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Erbrecht effektivEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 3. Aktuelle Urteile und NachrichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 17. August 2012
- 4. Zum Stichtag für die Begrenzung der ZugewinnausgleichsforderungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 8. Oktober 2012
- 5. Zugewinnausgleich: Ungewöhnlich lange Trennungszeit allein rechtfertigt keine unbillige HärteEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 25. November 2013
- 6. Rechtsanwälte & Notare • Fachanwälte • Erbrecht • FamilienrechtEingeschränkter Zugriffhttps://bruns-redmann.de/blog/
- 7. Zugewinnausgleich im Todesfall: Das ist zu beachtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 10. Dezember 2025
- 8. Praxis Freiberufler-BeratungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va