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13. Juni 2014
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21. März 2016
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28. Mai 2022
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5. Januar 2026
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(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
- 1.
- der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
- 2.
- der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat.
(2) Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder von Fernwärme zu leisten, wenn
- 1.
- der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll,
- 2.
- bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag der Verbraucher das Verlangen nach Nummer 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
- 3.
- der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat.
(3) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.
Fachbeiträge • 194
- 1. BGH, Urteil v. 05.11.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. November 2019
- 2. BGH, Urteil v. 05.11.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. November 2019
- 3. Dating-Abo widerrufen: Was darf das Portal behalten?Eingeschränkter ZugriffDr. Sarafi Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.sarafi.de · 23. September 2026
- 4. Unzureichende Widerrufsbelehrung beim Autokauf: Kein Wertersatz bei erfolgreichem WiderrufEingeschränkter ZugriffBenedikt Renschler · www.schumacherlaw.com · 6. Juni 2025
- 5. Matratze ausgepackt: Darf der Shop den Widerruf wegen Hygiene ablehnen?Eingeschränkter ZugriffDr. Sarafi Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.sarafi.de · 23. September 2026
- 6. Anwaltskanzlei HofauerEingeschränkter Zugriffwww.hofauer.com · 16. November 2022
- 7. 13 BGH-Urteile einfach erklärtEingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 15. Oktober 2026
- 8. Allgemeine MandatsbedingungenEingeschränkter ZugriffAdviadmin · www.advizzr.net · 7. Juni 2024
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 17/13951 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12637 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2013
- 2. 17/12637 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 6. März 2013
- 3. 18/5922 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der WohnimmobilienkreditrichtlinieBundestag Drucksachen · 7. September 2015
- 4. 18/7584 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/5922, 18/6286, 18/6410 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2741 - Gesetzliche Deckelung und Veröffentlichung der Zinssätze für Dispo- und ÜberziehungskrediteBundestag Drucksachen · 17. Februar 2016
- 5. 19/27655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 6. 19/29391 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26928 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 7. 19/26928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 8. 21/1856 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des BehandlungsvertragsrechtsBundestag Drucksachen · 29. September 2025