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17. Oktober 2024
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist.
(2) Steht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder der Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.
(3) Steht einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu, so ist die Dienstbarkeit übertragbar, wenn sie dazu berechtigt, ein Grundstück zu nutzen für
- 1.
- Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Energie aus Biomasse,
- 2.
- Anlagen zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff oder zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff,
- 3.
- Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Öl oder Rohstoffen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen,
- 4.
- Telekommunikationsanlagen,
- 5.
- Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstätten eines oder mehrerer privater oder öffentlicher Unternehmen oder
- 6.
- Straßenbahn- oder Eisenbahnanlagen.
Fachbeiträge • 34
- 1. Grüneberg - Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de
- 2. Grüneberg - Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter Zugriffwww.beck.de
- 3. Grüneberg - Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter Zugriffwww.beck.de
- 4. Grüneberg - Bürgerliches GesetzbuchEingeschränkter Zugriffwww.beck.de
- 5. Sicherung von Grundstücksrechten für WindparkprojekteEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 6. Referentenentwurf | GÖRGEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 7. Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher DienstbarkeitEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 8. BVerwG 7 A 4.12, Urteil vom 18. Juli 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de