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28. August 2007
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7. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Kosten der Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung umfassen
- 1.
- die Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für den Ausländer innerhalb des Bundesgebiets und bis zum Zielort außerhalb des Bundesgebiets,
- 2.
- die bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Abschiebungshaft und der Übersetzungs- und Dolmetscherkosten und die Ausgaben für die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Versorgung des Ausländers sowie
- 3.
- sämtliche durch eine erforderliche Begleitung des Ausländers entstehenden Kosten einschließlich der Personalkosten.
(2) Die Kosten, für die der Beförderungsunternehmer nach § 66 Abs. 3 Satz 1 haftet, umfassen
- 1.
- die in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Kosten,
- 2.
- die bis zum Vollzug der Entscheidung über die Einreise entstehenden Verwaltungskosten und Ausgaben für die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Versorgung des Ausländers und Übersetzungs- und Dolmetscherkosten und
- 3.
- die in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Kosten, soweit der Beförderungsunternehmer nicht selbst die erforderliche Begleitung des Ausländers übernimmt.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Kosten werden von der nach § 71 zuständigen Behörde durch Leistungsbescheid in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erhoben. Hinsichtlich der Berechnung der Personalkosten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Berechnung von Personalkosten der öffentlichen Hand.
Fachbeiträge • 8
- 1. BVerwG 10 C 6.12, Urteil vom 16. Oktober 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 1 C 21.17, Urteil vom 21. August 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 1 C 11.14, Urteil vom 10. Dezember 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 1 C 11.15, Urteil vom 14. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 1 C 3.13, Urteil vom 08. Mai 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 1 C 13.16, Urteil vom 14. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 1 C 15.04, Urteil vom 14. Juni 2005Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 1 C 5.05, Urteil vom 14. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de