Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
1. Juli 2011
1. Juli 2011
>
Version
26. November 2011
26. November 2011
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmung nach nur vorübergehenden Aufenthalt bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen hat.
(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen. War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
(4) Absatz 3 ist nicht anzuwenden auf die Verlängerung einer nach § 25 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 erteilten Aufenthaltserlaubnis.
Fachbeiträge • 28
- 1. § 25 AufenthG: Aufenthalt aus humanitären GründenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 2. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 3. Aufenthaltserlaubnis für wohlhabende NichterwerbstätigeEingeschränkter ZugriffAykut Elseven · www.se-legal.de · 28. Mai 2020
- 4. Verfahren zur Erneuerung des InvestorenvisumsEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 8. März 2023
- 5. Aufenthaltstitel für ausländische SpezialitätenköcheEingeschränkter ZugriffAykut Elseven · www.se-legal.de · 20. Juli 2018
- 6. § 25 AufenthG: Aufenthalt aus humanitären GründenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 7. § 26 AufenthG: Dauer & NiederlassungserlaubnisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 8. Sozialleistungen und AufenthaltstitelEingeschränkter ZugriffGülay Tasli · www.kanzlei-tasli.de · 1. September 2026
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 2. 20/11833 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juni 2024
- 3. 20/9044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)Bundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 4. 20/9463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. November 2023
- 5. 20/14670 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2023Bundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 6. 21/3079 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/780 - Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und AusreisegewahrsamBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 7. 21/7180 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Juli 2026
- 8. 21/4080 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026