Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. August 2012
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1. August 2017
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1. März 2020
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1. März 2024
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Einem Ausländer kann zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- er das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- 2.
- der Lebensunterhalt gesichert ist,
- 3.
- er über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss verfügt, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde, und
- 4.
- er über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.
(2) Einem Ausländer kann zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
- 1.
- er über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügt oder diese innerhalb der Aufenthaltsdauer nach Satz 2 erworben werden sollen und
- 2.
- der Lebensunterhalt gesichert ist.
(3) Die Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 berechtigt nur zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche und zur Ausübung von Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen. Während des Aufenthalts nach den Absätzen 1 und 2 soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur nach den §§ 16a, 16b oder 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.
Fachbeiträge • 24
- 1. Stellungnahme zum Referentenentwurf des AusländerbeschäftigungsförderungsgesetzesEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 8. April 2019
- 2. Aufenthaltserlaubnis für Ärzte in DeutschlandEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 4. März 2020
- 3. Jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zur ErwerbsmigrationEingeschränkter Zugriffwww.agvnord.de · 21. Dezember 2025
- 4. Dauerhafter Aufenthaltstitel für UkrainerEingeschränkter ZugriffSamir Muratovic · www.se-legal.de · 13. März 2026
- 5. Kindergeld für Ausländer in DeutschlandEingeschränkter ZugriffJohannes Engelmann · www.advokat-engelmann.de · 1. Januar 2020
- 6. § 24 AufenthG Statuswechsel MünchenEingeschränkter Zugriffwww.klamertpartner.de · 2. Juni 2026
- 7. AUFENTHALT ZUM ZWECK DER AUSBILDUNG (§§ 16-17 AUFENTHG)Eingeschränkter ZugriffBrg@Dmin · www.brg-recht.de · 23. April 2026
- 8. Visum und Aufenthaltserlaubnis zum Studium, zum Sprachkurs und zum SchulbesuchEingeschränkter Zugriffwww.mth-partner.de · 17. März 2013
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 20/10297 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10169 - Verstärkte Migration aus der Türkei - Gründe und GegenmaßnahmenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 2. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 3. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/5345 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2021Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2023
- 5. 20/13255 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024
- 6. 20/13787 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. November 2024
- 7. 20/10499 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10299 - Wirkung des deutsch-indischen MigrationsabkommensBundestag Drucksachen · 27. Februar 2024
- 8. 20/6946 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung - Drucksache 20/6500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Mai 2023