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18. November 2023
18. November 2023
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23. Dezember 2023
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7. Januar 2026
7. Januar 2026
(1) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung erteilt, wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt. Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die
- 1.
- einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, oder
- 2.
- einen Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben haben,
(2) Einem Ausländer, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, wird mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck der Ausübung einer der Qualifikation angemessenen inländischen Beschäftigung in einem Beruf, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, abweichend von § 18 Absatz 2 Nummer 4 erteilt, wenn
- 1.
- die Höhe des Gehalts mindestens 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt,
- 2.
- keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt und
- 3.
- der Ausländer über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt,
- a)
- die auf einer in den letzten sieben Jahren erworbenen, mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem Beruf beruhen, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört,
- b)
- deren Niveau mit einem Hochschulabschluss oder einem Abschluss eines mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms, das alle Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 5 erfüllt, vergleichbar ist, und
- c)
- die für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich sind.
(3) Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht.
(4) Abweichend von § 4a Absatz 3 Satz 4 ist für den Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU keine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung kann die zuständige Ausländerbehörde den Arbeitsplatzwechsel des Inhabers einer Blauen Karte EU für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieses Zeitraums ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU nicht vorliegen.
(5) Für die Erteilung einer Blauen Karte EU gilt der Lebensunterhalt als gesichert, wenn der Ausländer Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b ist und der Arbeitsplatz nicht gewechselt wird.
(6) Abweichend von § 8 Absatz 1 findet auf die Verlängerung einer Blauen Karte EU die Gehaltsschwelle gemäß Absatz 1 Satz 2 Anwendung, wenn der Antragsteller den Hochschulabschluss oder den Abschluss des mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsprogramms nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Verlängerung der Blauen Karte EU erworben hat oder seit der Erteilung der ersten Blauen Karte EU gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 weniger als 24 Monate vergangen sind. Im Übrigen bleibt § 8 Absatz 1 unberührt.
(7) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Mindestgehälter nach den Absätzen 1 und 2 für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt.
Fachbeiträge • 64
- 1. Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht EssenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 15. Juni 2026
- 2. Die Blue Card EU: Chancen und Herausforderungen für hochqualifizierte Fachkräfte in DeutschlandEingeschränkter ZugriffHeidelberg25Admin · www.ecovis.com · 28. März 2024
- 3. Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erste Änderungen in Kraft getretenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 22. November 2023
- 4. Die Blaue Karte EUEingeschränkter ZugriffSamir Muratovic · www.se-legal.de · 16. Mai 2017
- 5. Vom Studium zum Job: Aufenthaltstitel wechselnEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 16. Juli 2026
- 6. Blaue Karte EU: Niederlassungserlaubnis und EinbürgerungEingeschränkter Zugriffwww.se-legal.de · 13. April 2026
- 7. Jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zur ErwerbsmigrationEingeschränkter Zugriffwww.agvnord.de · 21. Dezember 2025
- 8. Dauerhafter Aufenthaltstitel für UkrainerEingeschränkter ZugriffSamir Muratovic · www.se-legal.de · 13. März 2026
Öffentliche Quellen • 31
- 1. 20/10297 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10169 - Verstärkte Migration aus der Türkei - Gründe und GegenmaßnahmenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024
- 2. 20/12256 - Kleine Anfrage: Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf den ArbeitsmarktBundestag Drucksachen · 12. Juli 2024
- 3. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/9347 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8537 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eugen Schmidt, Dr. Götz Frömming, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8532 - Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennenBundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 5. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 6. 20/14188 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Dezember 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 7. 20/8261 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. September 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. September 2023
- 8. 20/7394 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6500, 20/6946, 20/7293 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023