Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
1. November 2007
1. November 2007
>
Version
26. November 2011
26. November 2011
>
Version
1. Januar 2015
1. Januar 2015
>
Version
1. August 2015
1. August 2015
>
Version
24. Oktober 2015
24. Oktober 2015
>
Version
1. Januar 2016
1. Januar 2016
>
Version
29. Juli 2017
29. Juli 2017
>
Version
27. Februar 2024
27. Februar 2024
>
Version
7. Januar 2026
7. Januar 2026
>
Version
28. Juli 2026
28. Juli 2026
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
- 2.
- ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
- a)
- er vollziehbar ausreisepflichtig ist,
- b)
- ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und
- c)
- dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
- 3.
- entgegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 in das Bundesgebiet einreist,
- 4.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 oder 2 oder § 47 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 zuwiderhandelt,
- 5.
- entgegen § 49 Abs. 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, sofern die Tat nicht in Absatz 2 Nr. 2 mit Strafe bedroht ist,
- 6.
- entgegen § 49 Abs. 10 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet,
- 6a.
- entgegen § 56 Absatz 1 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,
- 6b.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 56 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 4 zuwiderhandelt,
- 6c.
- einer räumlichen Beschränkung nach § 56 Absatz 2 zuwiderhandelt,
- 7.
- wiederholt einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Abs. 1 oder Absatz 1c zuwiderhandelt oder
- 8.
- im Bundesgebiet einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe angehört, deren Bestehen, Zielsetzung oder Tätigkeit vor den Behörden geheim gehalten wird, um ihr Verbot abzuwenden.
(1a) Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich eine in § 404 Abs. 2 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 98 Abs. 3 Nr. 1 bezeichnete Handlung begeht, für den Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 4 Abs. 1 Satz 1 eines Aufenthaltstitels bedarf und als Aufenthaltstitel nur ein Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 besitzt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 11 Absatz 1 oder in Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1
- a)
- in das Bundesgebiet einreist oder
- b)
- sich darin aufhält,
- 1a.
- einer vollstreckbaren gerichtlichen Anordnung nach § 56a Absatz 1 zuwiderhandelt und dadurch die kontinuierliche Feststellung seines Aufenthaltsortes durch eine in § 56a Absatz 3 genannte zuständige Stelle verhindert,
- 1b.
- entgegen § 85c Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz eine Mitteilung nicht richtig oder nicht vollständig macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft nach § 85c Absatz 1 zu erwirken oder eine so erlangte Zustimmung wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht oder
- 2.
- unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder das Erlöschen oder die nachträgliche Beschränkung des Aufenthaltstitels oder der Duldung abzuwenden oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a ist der Versuch strafbar.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.
(5) Artikel 31 Abs. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge bleibt unberührt.
(6) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 steht einem Handeln ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ein Handeln auf Grund eines durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Aufenthaltstitels gleich.
(7) In Fällen des Absatzes 2 Nummer 1a wird die Tat nur auf Antrag einer dort genannten zuständigen Stelle verfolgt.
Fachbeiträge • 450
- 1. § 84 AsylG: Verleitung zur missbräuchlichen Asylan…Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 2. Staatsanwaltschaft – SternEingeschränkter Zugriffwww.stern-strafrecht.de · 10. Februar 2022
- 3. § 85 AsylG: Sonstige StraftatenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 4. § 64 AsylG: AusweispflichtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 5. § 60a AufenthG: Duldung - Aussetzung der AbschiebungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 23. Juni 2026
- 6. BGH, Urteil v. 10.02.2022Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 10. Februar 2022
- 7. "Zentrum" mit zwei Ärzten erlaubtEingeschränkter ZugriffMarvin Oppong · www.lhr-law.de · 7. September 2023
- 8. MigrationsrechtEingeschränkter Zugriffwww.port7.de · 5. September 2024
Öffentliche Quellen • 80
- 1. 20/9621 - Kleine Anfrage: Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2023
- 2. 20/7019 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6809 - Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2022Bundestag Drucksachen · 25. Mai 2023
- 3. 20/7148 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Juni 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Juni 2023
- 4. 20/14185 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland (Berichtszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2024
- 5. 20/9820 - Kleine Anfrage: Illegale Einreisen nach DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2023
- 6. 20/5870 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/5231 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2022Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2023
- 7. 20/9179 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8925 - Auswirkung der illegalen Ausstellung von Visa durch polnische Behörden auf DeutschlandBundestag Drucksachen · 8. November 2023
- 8. 20/10292 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2024