(1) Ein Rechtsträger ist eine juristische Person, eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse.
(2) Ein verbundener Rechtsträger ist mit einem anderen Rechtsträger verbunden, wenn
- 1.
- er den anderen Rechtsträger beherrscht oder von diesem beherrscht wird oder
- 2.
- beide Rechtsträger der gleichen Beherrschung unterliegen.
(3) Ein staatlicher Rechtsträger ist die Regierung, eine Gebietskörperschaft oder eine Behörde eines Staates sowie eine Einrichtung, die sich unmittelbar oder über einen oder mehrere andere staatliche Rechtsträger im Alleineigentum und unter der Beherrschung eines Staates oder einer oder mehrerer Gebietskörperschaften befindet.
(4) Eine Steueridentifikationsnummer ist
- 1.
- eine von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen oder eine funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist,
- 2.
- im Fall der Bundesrepublik Deutschland
- a)
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung,
- b)
- sofern die Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht vergeben wurde, die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung oder
- c)
- sofern weder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer noch eine Identifikationsnummer vergeben wurde, die vom örtlich zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer.
(5) Eine Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke ist eine von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer nach Artikel 214 der Richtlinie 2006/112/EG. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist die Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes.
(6) Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Meldung gemäß Abschnitt 2 erfolgt.
(7) Eine inserierte Immobilieneinheit umfasst alle unbeweglichen Vermögen, die an derselben Anschrift gelegen sind, im Eigentum desselben Eigentümers stehen und von demselben Anbieter auf einer Plattform angeboten werden für die Erbringung relevanter Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.
(8) Die Kennung des Finanzkontos ist die eindeutige, dem Plattformbetreiber vorliegende Kennnummer oder Referenz des jeweiligen Bankkontos oder eines ähnlichen Zahlungsdienstkontos, auf das die Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird.
(9) Ein Identifizierungsdienst ist ein elektronisches Verfahren, das ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder die Europäische Union einem Plattformbetreiber zur Feststellung der Identität und steuerlichen Ansässigkeit eines Anbieters unentgeltlich bereitstellt.
(10) Ein Drittstaat ist jeder Staat oder jedes Gebiet, der oder das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist.
Fachbeiträge • 6
- 1. JStG 2024-E: Änderungen im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)Eingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 17. April 2024
- 2. DAC7: Aktuelle FAQ und Informationen zum MeldeverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 2. April 2025
- 3. DAC7: Letzte Details zur bis 31.01.2025 zu übermittelnden Meldung und zur elektronischen SchnittstelleEingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 17. Januar 2025
- 4. Meldepflichten für digitale Plattformen (DAC7 / PStTG)Eingeschränkter Zugriffwww.kmlz.de · 11. Juni 2024
- 5. Steuertransparenzgesetz (PStTG)Eingeschränkter ZugriffLars Rinkewitz · www.ecovis-kso.com · 13. März 2024
- 6. Praxiserfahrung bei der Datenübermittlung über die Massendatenschnittstelle DIP für DAC 7 / PStTGEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 20/3436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des SteuerverfahrensrechtsBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 3. 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 4. 20/13419 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführenBundestag Drucksachen · 16. Oktober 2024
- 5. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 6. 21/1937 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 7. Anwendungsfragen zum Plattformen-SteuertransparenzgesetzBMF Schreiben · 2. Februar 2023
- 8. Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)BMF Schreiben · 19. Juni 2024