(1) Jeder Betreiber hat der Regulierungsbehörde die Inbetriebnahme und die Außerbetriebnahme eines Ladepunktes sowie den Betreiberwechsel elektronisch anzuzeigen. Bei einem Betreiberwechsel haben Anzeigen nach Satz 1 durch den bisherigen und den neuen Betreiber zu erfolgen. Die Regulierungsbehörde kann Vorgaben zu Art und Weise sowie zum Umfang der Anzeige machen. Die Anzeige hat zu erfolgen:
- 1.
- spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme eines Ladepunktes,
- 2.
- unverzüglich nach der Außerbetriebnahme eines Ladepunktes,
- 3.
- unverzüglich nach einem Betreiberwechsel.
(2) Jeder Betreiber hat auf Anforderung der Regulierungsbehörde durch Übermittlung geeigneter Unterlagen die Einhaltung der technischen Anforderungen nach § 3 nach erfolgter Inbetriebnahme nachzuweisen.
(3) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn ein bestehender Ladepunkt öffentlich zugänglich wird.
Fachbeiträge • 4
- 1. Anforderungen an den öffentlichen LadepunktEingeschränkter ZugriffJasper Stein · www.energieundrecht.com · 22. November 2021
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. Neue Regeln für das Laden von E-FahrzeugenEingeschränkter ZugriffMarkus Weingart · https://raue.com/rechtsgebiete/familien-und-erbrecht/ · 30. Oktober 2017
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/4366 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3876 - Aufbau und Nutzung der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 18. September 2018
- 2. 19/3383 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten sowie der Organisation der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2018
- 3. 19/986 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/649 - Sachstand und weitere Förderung der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeBundestag Drucksachen · 28. Februar 2018
- 4. 19/3762 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. August 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 5. 19/16678 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16347 - Standardisierung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Maßnahmen im "Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung"Bundestag Drucksachen · 21. Januar 2020
- 6. 19/32686 - Unterrichtung: 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzenBundestag Drucksachen · 14. September 2021
- 7. 19/28184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021