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21. März 2023
21. März 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) In Verfahren nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 und § 50 Absatz 1 Nummer 6 gelten für die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§§ 80 und 80a) ergänzend die Absätze 2 bis 4. Von Satz 1 ausgenommen sind in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 das Anlegen von Verkehrsflughäfen und von Verkehrslandeplätzen mit beschränktem Bauschutzbereich sowie in § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Planfeststellungsverfahren für Braunkohletagebaue.
(2) Das Gericht kann einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes außer Acht lassen, wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird. Ein solcher Mangel kann insbesondere sein
- 1.
- eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder
- 2.
- ein Mangel bei der Abwägung im Rahmen der Planfeststellung oder der Plangenehmigung.
(3) Entscheidet das Gericht im Rahmen einer Vollzugsfolgenabwägung, soll es die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in der Regel auf diejenigen Maßnahmen des angefochtenen Verwaltungsaktes beschränken, bei denen dies erforderlich ist, um anderenfalls drohende irreversible Nachteile zu verhindern. Es kann die beschränkte Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von der Leistung einer Sicherheit durch den Begünstigten des angefochtenen Verwaltungsaktes abhängig machen.
(4) Das Gericht hat im Rahmen einer Vollzugsfolgenabwägung die Bedeutung von Vorhaben besonders zu berücksichtigen, wenn ein Bundesgesetz feststellt, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
Fachbeiträge • 15
- 1. Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung bedeutsamer InfrastrukturvorhabenEingeschränkter Zugriffwww.hgrs.eu · 12. Februar 2023
- 2. Netzausbau: Vorläufige Schlusspunkte der Gesetzgebungsvorhaben zur „Planungsbeschleunigung“ der Bundesregierung in Kraft getretenEingeschränkter ZugriffNavigator2022 · www.oklp.de · 15. Februar 2024
- 3. Infrastrukturbereich: Mehr Tempo bei verwaltungsgerichtlichen VerfahrenEingeschränkter ZugriffDaria Madejska, Ll.M · www.ebnerstolz.de · 25. Juli 2024
- 4. Sofortige Vollziehbarkeit des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG nicht kraft Gesetzes - auch nicht beim LeitungsbauEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 11. März 2026
- 5. Vorrang neuer Windenergieanlagen vor Bestands-Windenergieanlagen im einstweiligen RechtsschutzEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 6. Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“Eingeschränkter ZugriffThomas Elster · www.drrp.eu · 23. September 2010
- 7. Straffung von Verwaltungsgerichtsverfahren für bedeutsame InfrastrukturvorhabenEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 8. Beschleunigung gerichtlicher Verfahren für Infrastrukturvorhaben beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 15. März 2023
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/5570 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/5165 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im InfrastrukturbereichBundestag Drucksachen · 8. Februar 2023
- 2. 20/5165 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im InfrastrukturbereichBundestag Drucksachen · 11. Januar 2023
- 3. 20/7502 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-RechtBundestag Drucksachen · 28. Juni 2023
- 4. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026