Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer
- 1.
- a)
- in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,
- b)
- in den Aussiedlungsgebieten durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
- c)
- in den Aussiedlungsgebieten in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat,
- d)
- eine rechtswidrige Tat begangen hat, die im Inland als Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs anzusehen wäre, es sei denn, die Tat wäre nach deutschem Recht verjährt oder eine Verurteilung deswegen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen, oder
- e)
- nach einer durch tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigten Schlussfolgerung
- aa)
- einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat,
- bb)
- bei der Verfolgung politischer Ziele sich an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht hat oder
- cc)
- Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind,
- 2.
- a)
- die Aussiedlungsgebiete wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung auf Grund eines kriminellen Delikts verlassen oder
- b)
- in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeübt hat, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt oder auf Grund der Umstände des Einzelfalles war, oder
- c)
- wer für mindestens drei Jahre mit dem Inhaber einer Funktion im Sinne von Buchstabe b in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Fachbeiträge • 13
- 1. Wer ist Deutscher? Einfach erklärtEingeschränkter ZugriffRusudan Tsiskreli · www.mth-partner.de · 30. September 2026
- 2. Wenn man sich lange genug quält, gelingt auch die Übersiedlung nach Deutschland!Eingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 1. März 2020
- 3. Die Rückkehr der Deutschen in die historische HeimatEingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 1. März 2019
- 4. Der Fisch sucht, wo es tiefer ist, der Mensch, wo es besser ist. Wie erfüllt man die Anforderungen an Spätaussiedler?Eingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 1. Februar 2019
- 5. Dort ist es gut, wo die Heimat istEingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 31. März 2019
- 6. Wie holt man die Tochter nach Deutschland, wenn die Vaterschaft nicht eindeutig istEingeschränkter ZugriffLudmila Schmidt-Sayilgan · www.advokat-engelmann.de · 30. Juni 2019
- 7. BVerwG 5 C 30.05, Urteil vom 27. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 5 C 23.11, Urteil vom 13. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/650 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2020Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2022
- 2. 20/10000 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2022Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2024
- 3. 20/6495 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. April 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. April 2023
- 4. 20/5345 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2021Bundestag Drucksachen · 12. Januar 2023
- 5. 20/8532 - Antrag: Spätaussiedler willkommen heißen - Bekenntnisse zum deutschen Volkstum anerkennenBundestag Drucksachen · 26. September 2023
- 6. 20/14670 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2023Bundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 7. 21/4300 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2024Bundestag Drucksachen · 13. Februar 2026