Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
28. August 2007
28. August 2007
>
Version
1. September 2011
1. September 2011
>
Version
24. Oktober 2015
24. Oktober 2015
>
Version
6. August 2016
6. August 2016
>
Version
9. August 2019
9. August 2019
>
Version
27. Februar 2024
27. Februar 2024
>
Version
31. Januar 2026
31. Januar 2026
>
Version
11. Juni 2026
11. Juni 2026
(1) Dem Ausländer wird bei der Antragseinreichung oder so schnell wie möglich im Anschluss daran eine mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Sinne von Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1348 ausgestellt, wenn er nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Im Falle des Absatzes 2 Satz 2 ist der Ausländer bei der Asylantragstellung aufzufordern, innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde die Ausstellung der Bescheinigung zu beantragen.
(2) Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Bundesamt, solange der Ausländer verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sowie in den Fällen von § 14 Absatz 2 und § 71 Absatz 2 Satz 2. Im Übrigen ist die Ausländerbehörde zuständig, auf deren Bezirk die Aufenthaltsgestattung beschränkt ist oder in deren Bezirk der Ausländer Wohnung zu nehmen hat. Die ausstellende Behörde unterrichtet den Ausländer über die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung, einschließlich ihrer geographischen Ausdehnung. Auflagen und Änderungen der räumlichen Beschränkung sowie deren Anordnung (§ 59b) können auch von der Behörde vermerkt werden, die sie verfügt hat.
(3) Die Bescheinigung soll eingezogen werden, wenn die Aufenthaltsgestattung erloschen ist.
(4) Die Bescheinigung enthält zusätzlich zu den in Artikel 29 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1348 genannten Angaben folgende Angaben:
- 1.
- das Datum der Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, sofern ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde,
- 2.
- das Datum der Asylantragstellung und
- 3.
- die AZR-Nummer.
Fachbeiträge • 50
- 1. § 64 AsylG: AusweispflichtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 2. § 63a AsylG: AnkunftsnachweisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 3. § 59b AsylG - Anordnung der räumlichen BeschränkungEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 4. § 87c AsylG: Übergangsvorschriften (6. August 2016)Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 5. § 80 AsylG - Ausschluss der BeschwerdeEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 6. § 65 AsylG - Herausgabe des PassesEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 21. Juni 2026
- 7. § 63a AsylG - AnkunftsnachweisEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
- 8. § 55 AsylG: AufenthaltsgestattungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 20. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/11546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der AusreisepflichtBundestag Drucksachen · 16. März 2017
- 2. 18/11813 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11180 - Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der GesichtsverhüllungBundestag Drucksachen · 30. März 2017
- 3. 19/45 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. November 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. November 2017
- 4. 19/1377 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2018
- 5. 18/11180 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der GesichtsverhüllungBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 6. 19/10705 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8752 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)Bundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 7. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 8. 19/8752 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2019