Version
18. Juni 2021
18. Juni 2021
>
Version
24. Juli 2024
24. Juli 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(2) In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
(2a) Die Absätze 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn bei der Aufstellung der Richtlinien nach diesen Absätzen Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt.
(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Fachbeiträge • 59
- 1. Versetzung - und die verweigerte Zustimmung des BetriebsratsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. Januar 2025
- 2. Betriebsrat 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Juni 2021
- 3. Unterlassungsansprüche des Betriebsrates bei PersonalmaßnahmenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. November 2009
- 4. BAG Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 417/06Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 13. März 2007
- 5. BAG Beschluss vom 27.10.1992 - 1 ABR 4/92Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 27. Oktober 1992
- 6. BAG Urteil vom 19.09.2000 - 9 AZR 504/99 (veröffentlicht am 19.09.2000)Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 19. September 2000
- 7. Betriebsrat 10Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Januar 2016
- 8. LeiharbeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. Februar 2025