30. Dezember 2008
13. Juni 2014
10. Dezember 2015
28. Mai 2022
31. Dezember 2025
(1) Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält,
- 1.
- die der Verbraucher oder der sonstige Marktteilnehmer nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
- 2.
- deren Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
(2) Als Vorenthalten gilt auch
- 1.
- das Verheimlichen wesentlicher Informationen,
- 2.
- die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise sowie
- 3.
- die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.
(3) Bei der Beurteilung, ob wesentliche Informationen vorenthalten wurden, sind zu berücksichtigen:
- 1.
- räumliche oder zeitliche Beschränkungen durch das für die geschäftliche Handlung gewählte Kommunikationsmittel sowie
- 2.
- alle Maßnahmen des Unternehmers, um dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer die Informationen auf andere Weise als durch das für die geschäftliche Handlung gewählte Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
(4) Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein kommerzieller Zweck liegt bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält oder sich versprechen lässt. Der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung wird vermutet, es sei denn der Handelnde macht glaubhaft, dass er eine solche nicht erhalten hat.
Fachbeiträge • +500
- 1. OLG Köln, Urteil vom 05.04.2019 - 6 U 179/18Eingeschränkter ZugriffSebastian Hofauer · www.hofauer.com · 12. Oktober 2026
- 2. LG Frankfurt: Werbung mit Bewertungen des GesamtsortimentsEingeschränkter ZugriffNiklas Plutte · www.ra-plutte.de · 22. Oktober 2026
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- 7. BGH, Urteil v. 07.03.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 7. März 2019
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Öffentliche Quellen • 28
- 1. 16/10145 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren WettbewerbBundestag Drucksachen · 20. August 2008
- 2. 17/2764 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und TauschsystemverträgeBundestag Drucksachen · 18. August 2010
- 3. 17/13951 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12637 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 12. Juni 2013
- 4. 17/14530 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. August 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. August 2013
- 5. 17/12637 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der WohnungsvermittlungBundestag Drucksachen · 6. März 2013
- 6. 18/5922 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der WohnimmobilienkreditrichtlinieBundestag Drucksachen · 7. September 2015
- 7. 18/5159 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Chancen und Kriterien eines allgemeinen NachhaltigkeitssiegelsBundestag Drucksachen · 11. Juni 2015
- 8. 18/5080 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale MärkteBundestag Drucksachen · 1. Juni 2015