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1. Januar 2004
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1. September 2006
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1. Januar 2021
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten zu treffen hat.
(3) Für den öffentlichen Dienst des Bundes sowie für die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde vom zuständigen Bundesministerium oder den von ihm bestimmten Stellen wahrgenommen; das gleiche gilt für die Befugnisse nach § 15 Abs. 1 und 2.
(4) Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen Auskünfte verlangen. Sie kann ferner vom Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeitnachweise und Tarifverträge oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 sowie andere Arbeitszeitnachweise oder Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geben, vorzulegen oder zur Einsicht einzusenden.
(5) Die Beauftragten der Aufsichtsbehörde sind berechtigt, die Arbeitsstätten während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten und zu besichtigen; außerhalb dieser Zeit oder wenn sich die Arbeitsstätten in einer Wohnung befinden, dürfen sie ohne Einverständnis des Inhabers nur zur Verhütung von dringenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten und besichtigt werden. Der Arbeitgeber hat das Betreten und Besichtigen der Arbeitsstätten zu gestatten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
(6) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Fachbeiträge • 41
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- 2. Arbeitszeiterfassung 2026: Pflicht, Rechte und was jetzt zu tun istEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 28. Juni 2026
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- 8. Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbarEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 5. Juni 2019
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/11142 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11022 - Sozialversicherungs- bzw. Beitragspflicht von Honorar- und Notärzten - Wirksamkeit und Folgen vorgeschlagener GesetzesänderungenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/22772 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) - Drucksache 19/21978 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 3. 19/25141 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21978, 19/22772, 19/23054 Nr. 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Marc Bernhard, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22923 - Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22488 - Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19551 - Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der LandwirtschaftBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2020
- 4. 20/1271 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/857 - Arbeitsschutzbedingungen entsandter Beschäftigter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 31. März 2022
- 5. 20/13951 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 6. 20/8655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der LandwirtschaftBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2023
- 7. 21/1889 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 8. 21/3684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3062 - Situation der Saisonarbeitskräfte in DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. Januar 2026