Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2012
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1. Januar 2024
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1. Januar 2025
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2. Februar 2026
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(1) Die Berufsrichter werden nach Maßgabe des Landesrechts nach Beratung mit einem für den Bezirk des Landessozialgerichts zu bildenden Ausschuss auf Lebenszeit ernannt.
(2) Der Ausschuss ist von der nach Landesrecht zuständigen Stelle zu errichten. Ihm sollen in angemessenem Verhältnis Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht, dem Soldatenentschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen sowie der Sozialgerichtsbarkeit angehören.
(3) Bei den Sozialgerichten können Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags verwendet werden.
(4) Bei dem Sozialgericht und bei dem Landessozialgericht können auf Lebenszeit ernannte Richter anderer Gerichte und Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für eine bestimmte Zeit von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zu Richtern im Nebenamt ernannt werden.
Fachbeiträge • 14
- 1. BSG, Beschluss v. 02.09.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. September 2015
- 2. BSG 09.07.2015 - B 9 SB 19/15Eingeschränkter Zugriffwww.bolwindokters.de · 19. Februar 2025
- 3. Erbschaft Ausschlagung SittenwidrigkeitEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
- 4. Erbschaft Ausschlagung SittenwidrigkeitEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
- 5. Bindungswirkung (Verwaltungsakt)Eingeschränkter ZugriffEtl Rechtsanwälte · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 6. BSG Urteil vom 17.02.1956 - 6 RKa 14/55Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 17. Februar 1956
- 7. Berufungseinlegung durch Rechtsbeistand - BAG 2 AZR 58/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 8. März 2016
- 8. BSG 09.07.2015 - B 9 SB 19/15Eingeschränkter Zugriffwww.bolwindokters.de · 19. Februar 2025
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/15826 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)Bundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019
- 2. 19/13824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 3. 19/14870 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13824 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen EntschädigungsrechtsBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 4. 20/1414 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung (FGOÄndG)Bundestag Drucksachen · 13. April 2022
- 5. 19/28399 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 6. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 7. 20/11310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 8. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026