Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. April 2008
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1. Januar 2012
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1. Januar 2020
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1. Januar 2023
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1. Januar 2024
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1. Januar 2025
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Bei den Sozialgerichten werden Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie für Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts, des Soldatenentschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gebildet. Für Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau können eigene Kammern gebildet werden.
(2) Für Streitigkeiten aufgrund der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Vertragszahnärzten (Vertragsarztrecht) einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände sind eigene Kammern zu bilden. Zu diesen Streitigkeiten gehören auch
- 1.
- Klagen gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, soweit diese Entscheidungen und die streitgegenständlichen Regelungen der Richtlinien die vertragsärztliche Versorgung betreffen,
- 2.
- Klagen in Aufsichtsangelegenheiten gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss, denen die in Nummer 1 genannten Entscheidungen und Regelungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zugrunde liegen, und
- 3.
- Klagen aufgrund von Verträgen nach § 73b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 73c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung sowie Klagen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von Ermächtigungen nach den §§ 116, 116a und 117 bis 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Klagen wegen der Vergütung nach § 120 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie Klagen aufgrund von Verträgen nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit es um die Bereinigung der Gesamtvergütung nach § 140d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch geht.
(3) Der Bezirk einer Kammer kann auf Bezirke anderer Sozialgerichte erstreckt werden. Die beteiligten Länder können die Ausdehnung des Bezirks einer Kammer auf das Gebiet oder Gebietsteile mehrerer Länder vereinbaren.
Fachbeiträge • 37
- 1. BSG, Beschluss v. 22.11.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. November 2012
- 2. Wie verjähren Ansprüche nach § 110 SGB VII?Eingeschränkter ZugriffDr. Ingo Schmidt · www.schluender.info · 7. Januar 2015
- 3. SG Altenburg: Keine GdB-Herabstufung nach Brustkrebs-Heilungsbewährung bei fortbestehendem CFS und chronischem Erschöpfungssyndrom, Versorgungsamt muss die Verfahrenskosten tragen.Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Büchner · www.ra-buechner.de · 9. Januar 2025
- 4. Auskunftsanspruch bzgl. personenbezogener SozialdatenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Mai 2013
- 5. Nr. 02/17Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 13. März 2017
- 6. Nr. 04/12Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 14. Juli 2012
- 7. Erneute Entscheidung des LSG Hessen zur Abrechnung der UntätigkeitsklageEingeschränkter ZugriffJoachim Sokolowski · www.sokolowski.org · 5. Februar 2014
- 8. PKV: Kontrahierungszwang entfällt nicht bei Kündigung oder Anfechtung durch den VREingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. September 2014
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/17586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 2. 19/27523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des SoldatenversorgungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 3. 20/3900 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)Bundestag Drucksachen · 12. Oktober 2022
- 4. 20/14505 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) - Drucksache 20/14343 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Januar 2025