Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. April 2008
1. April 2008
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Die Nichtzulassung der Berufung durch das Sozialgericht kann durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist bei dem Landessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten einzulegen.
(2) Die Beschwerde soll das angefochtene Urteil bezeichnen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.
(3) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
(4) Das Landessozialgericht entscheidet durch Beschluss. Die Zulassung der Berufung bedarf keiner Begründung. Der Ablehnung der Beschwerde soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Mit der Ablehnung der Beschwerde wird das Urteil rechtskräftig.
(5) Läßt das Landessozialgericht die Berufung zu, wird das Beschwerdeverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. Darauf ist in dem Beschluß hinzuweisen.
Fachbeiträge • 19
- 1. Miterbenklage NachlassforderungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 8. Juni 2026
- 2. Miterbenklage NachlassforderungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 8. Juni 2026
- 3. Ökonomische Prozessführung im SozialrechtEingeschränkter ZugriffRolf Heinemann · www.raheinemann.de · 12. November 2008
- 4. Gehörsverstoß? Sozialgericht verweigert Videokonferenz.Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. August 2025
- 5. Berufungseinlegung per elektronischer Kommunikation - und die RechtsmittelbelehrungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Mai 2013
- 6. Nr. 2/26Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 18. Februar 2026
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026