(1) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- 1.
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- 2.
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und
- 3.
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist der Betriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, so ist er für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist der Betriebsarzt nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist er für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben freizustellen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Die Anpassung des DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026Eingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
- 2. Fachanwälte für Arbeitsrecht HümmerichEingeschränkter Zugriffwww.huemmerich-legal.de · 19. Oktober 2014
- 3. Betriebsarzt und DatenschutzEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 20. September 2015
- 4. BAG, Beschluss vom 26.08.1997, 1 ABR 16/97Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 14. Februar 2014
- 5. Württemberg, Beschluss vom 09.08.2012, 3 TaBV 1/12Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2017
- 6. Aktuelles zur Teilzeit im ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 30. März 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/4068 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3802 - Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KleinbetriebenBundestag Drucksachen · 9. Februar 2026
- 2. 21/3802 - Kleine Anfrage: Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KleinbetriebenBundestag Drucksachen · 26. Januar 2026
- 3. 21/7870 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungBundestag Drucksachen · 7. September 2026