(1) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf
- 1.
- die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,
- 2.
- die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und
- 3.
- die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist der Betriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, so ist er für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Ist der Betriebsarzt nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ist er für die Zeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben freizustellen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Verhalten des BR bei fahrlässiger Körperverletzung - wie müssen wir uns gegenüber dem Arbeitgeber verhalten um auch zu unseren Informationsrechten zu kommen?Eingeschränkter ZugriffAngeln · www.betriebsrat.com · 11. März 2008
- 2. Betriebsvereinbarung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung - wer hat dazu schon eine BV?Eingeschränkter ZugriffHwvwmech · www.betriebsrat.com · 11. August 2005
- 3. Die Anpassung des DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026Eingeschränkter ZugriffPusch Wahlig Workplace Law · www.pwwl.de · 9. November 2026
- 4. Fachanwälte für Arbeitsrecht HümmerichEingeschränkter Zugriffwww.huemmerich-legal.de · 19. Oktober 2014
- 5. Betriebsarzt und DatenschutzEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 20. September 2015
- 6. BAG, Beschluss vom 26.08.1997, 1 ABR 16/97Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 14. Februar 2014
- 7. Württemberg, Beschluss vom 09.08.2012, 3 TaBV 1/12Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2017
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 7/5355 - Bericht und Antrag: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1974 über den bezahlten Bildungsurlaub - Drucksache 7/4766 -Bundestag Drucksachen · 9. Juni 1976
- 2. 9/1227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 152 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1979 über den Arbeitsschutz bei der HafenarbeitBundestag Drucksachen · 21. Dezember 1981
- 3. 10/5149 - Große Anfrage: Internationale SteuerfluchtBundestag Drucksachen · 6. März 1986
- 4. 11/608 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 1987 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Juli 1987
- 5. 12/7191 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen DiensteBundestag Drucksachen · 5. April 1994
- 6. 12/6752 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitsschutzrahmengesetz - ArbSchRG)Bundestag Drucksachen · 3. Februar 1994
- 7. 13/8527 - Antwort: Lebensbegleitendes Lernen: Situation und Perspektiven der beruflichen WeiterbildungBundestag Drucksachen · 17. September 1997
- 8. 13/11004 - Unterrichtung: Schlußbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft zum Thema Deutschlands Weg in die InformationsgesellschaftBundestag Drucksachen · 22. Juni 1998