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14. Januar 2019
14. Januar 2019
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20. Januar 2026
20. Januar 2026
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, daß berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen.
(2) Die Benutzung der Marke mit Zustimmung des Inhabers gilt als Benutzung durch den Inhaber.
(3) Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt, unabhängig davon, ob die Marke in der benutzten Form auch auf den Namen des Inhabers eingetragen ist, auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichung den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.
(4) Als Benutzung im Inland gilt auch das Anbringen der Marke auf Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung im Inland, wenn die Waren ausschließlich für die Ausfuhr bestimmt sind.
(5) Soweit die Benutzung innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist, erforderlich ist, tritt in den Fällen, in denen gegen die Eintragung Widerspruch erhoben worden ist, an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war, der Zeitpunkt, ab dem die das Widerspruchsverfahren beendende Entscheidung Rechtskraft erlangt hat oder der Widerspruch zurückgenommen wurde.
Fachbeiträge • 262
- 1. Markenrechte schützen & durchsetzenEingeschränkter Zugriffwww.lawst.de · 2. Oktober 2026
- 2. eine Einführung: Markenformen, Markenschutz uEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke Florin Brückner · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Rechtserhaltende Benutzung von MarkenEingeschränkter ZugriffBirgit Rosenbaum Ii · www.lhr-law.de · 14. August 2019
- 4. Die Marke vom Entstehen bis zum ErlöschenEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 1. Dezember 2017
- 5. LG München zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke im Fall BMWEingeschränkter ZugriffMarvin Oppong · www.lhr-law.de · 25. Mai 2021
- 6. Haftet der Geschäftsführer für MarkenverletzungenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 27. Februar 2016
- 7. Rechtsanwalt und Notar Dr. GrafEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 10. November 2010
- 8. OLG Hamburg: Verwendung als Werbegeschenk keine ernsthafte MarkenbenutzungEingeschränkter ZugriffDr. Graf · www.ra-dr-graf.de · 11. Oktober 2010
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/2898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz - MaMoG)Bundestag Drucksachen · 20. Juni 2018
- 2. 21/1510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. September 2025