Version
14. Januar 2019
14. Januar 2019
>
Version
20. Januar 2026
20. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Soweit die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, daß die Marke benutzt worden ist, muß sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, daß berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen.
(2) Die Benutzung der Marke mit Zustimmung des Inhabers gilt als Benutzung durch den Inhaber.
(3) Als Benutzung einer eingetragenen Marke gilt, unabhängig davon, ob die Marke in der benutzten Form auch auf den Namen des Inhabers eingetragen ist, auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, soweit die Abweichung den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändert.
(4) Als Benutzung im Inland gilt auch das Anbringen der Marke auf Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung im Inland, wenn die Waren ausschließlich für die Ausfuhr bestimmt sind.
(5) Soweit die Benutzung innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist, erforderlich ist, tritt in den Fällen, in denen gegen die Eintragung Widerspruch erhoben worden ist, an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war, der Zeitpunkt, ab dem die das Widerspruchsverfahren beendende Entscheidung Rechtskraft erlangt hat oder der Widerspruch zurückgenommen wurde.
Fachbeiträge • 30
- 1. Die bildmäßige Nutzung einer Wortmarke - und der weggelassene BindestrichEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Mai 2015
- 2. Durchfuhr als rechtserhaltende Markennutzung?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Mai 2015
- 3. Wirtschaftsrecht 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. August 2012
- 4. Rechtserhaltende Markenbenutzung - in einer von der Eintragung abweichenden FormEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Mai 2015
- 5. MarkennutzungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. März 2023
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. April 2015
- 7. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Juli 2024
- 8. Marke: Rechtsanwalt & Fachanwalt für ITEingeschränkter Zugriffhttps://www.ferner-alsdorf.de/ · 16. Juli 2016