(1) Die Arbeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Nach mehr als 9 Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
(2) Ruhepausen werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, es sei denn, dass
- 1.
- die Voraussetzungen des § 17a der Erschwerniszulagenverordnung mit der Maßgabe erfüllt sind, dass im Kalendermonat mindestens 35 Nachtdienststunden geleistet werden, oder
- 2.
- die zuständige Behörde die Anrechnung bei operativen Tätigkeiten in Einsatzbereichen, in denen die ständige Einsatzfähigkeit gewährleistet werden muss, zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen zulässt.
(3) Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Pro 7-Tage-Zeitraum ist zusätzlich eine Mindestruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Für die Ruhezeit nach Satz 2 gilt ein Bezugszeitraum von 14 Tagen. Von den Regelungen in den Sätzen 1 bis 3 können Ausnahmen zugelassen werden, wenn dienstliche Belange im Sinne des Artikels 17 Absatz 3 Buchstabe c und e sowie Absatz 4 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9) dies erfordern.
Fachbeiträge • 6
- 1. BVerwG: Für Polizisten Pausengutschrift nur bei tatsächlicher DienstausübungEingeschränkter ZugriffFrank Wieland · www.wieland-recht.de · 13. November 2023
- 2. Chefarzt - entgangene EinnahmenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 3. Oktober 2013
- 3. ArbeitsunfähigketEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 25. November 2025
- 4. Elektronische Arbeitszeiterfassung - und der Auskunftsanspruch des PersonalratsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Mai 2014
- 5. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. September 2026
- 6. BAG, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 22. Januar 2014
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/10452 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9892 - Arbeitszeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7774)Bundestag Drucksachen · 24. Mai 2019
- 2. 19/17408 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 148. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 4. März 2020Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2020
- 3. 19/16584 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16108 - Volkskrankheit SchlafmangelBundestag Drucksachen · 17. Januar 2020
- 4. 19/19441 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18099 - Telearbeitsplätze in der BundesverwaltungBundestag Drucksachen · 7. April 2020