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2. Dezember 2020
2. Dezember 2020
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Bei der Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe nach § 13 Absatz 1 sind folgende Umstände zu berücksichtigen:
- 1.
- Art, Ausmaß und Folgen der Zuwiderhandlung,
- 2.
- Schuldhaftigkeit der Zuwiderhandlung und bei schuldhafter Zuwiderhandlung die Schwere des Verschuldens,
- 3.
- Größe, Marktstärke und Wettbewerbsfähigkeit des Abgemahnten sowie
- 4.
- wirtschaftliches Interesse des Abgemahnten an erfolgten und zukünftigen Verstößen.
(2) Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nach Absatz 1 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 bei einer erstmaligen Abmahnung bei Verstößen nach § 13 Absatz 4 ausgeschlossen, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt.
(3) Vertragsstrafen dürfen eine Höhe von 1 000 Euro nicht überschreiten, wenn die Zuwiderhandlung angesichts ihrer Art, ihres Ausmaßes und ihrer Folgen die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern in nur unerheblichem Maße beeinträchtigt und wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt.
(4) Verspricht der Abgemahnte auf Verlangen des Abmahnenden eine unangemessen hohe Vertragsstrafe, schuldet er lediglich eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe.
(5) Ist lediglich eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe noch nicht beziffert wurde, kann der Abgemahnte bei Uneinigkeit über die Höhe auch ohne Zustimmung des Abmahnenden eine Einigungsstelle nach § 15 anrufen. Das Gleiche gilt, wenn der Abgemahnte nach Absatz 4 nur eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe schuldet. Ist ein Verfahren vor der Einigungsstelle anhängig, so ist eine erst nach Anrufung der Einigungsstelle erhobene Klage nicht zulässig.
Fachbeiträge • 119
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- 8. Onlinehandelsrecht & mehrEingeschränkter Zugriffwww.onlinehandelsrecht.com · 23. September 2020
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/6438 - Antrag: Abmahnungen - Transparenz und Rechtssicherheit gegen MissbrauchBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2018
- 2. 19/13165 - Antrag: Maßnahmen für mehr Fairness bei AbmahnungenBundestag Drucksachen · 12. September 2019
- 3. 19/12084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen WettbewerbsBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 4. 19/11843 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11451 - Digitalisierung und Datenschutz im EhrenamtBundestag Drucksachen · 23. Juli 2019
- 5. 19/22238 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/12084 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Dr. Lothar Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/13205 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs c) zu dem Antrag der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/13165 - Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Tabea Rößner, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/6438 - Abmahnungen - Transparenz und Rechtssicherheit gegen MissbrauchBundestag Drucksachen · 9. September 2020
- 6. 19/22263 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/12084, 19/22238 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen WettbewerbsBundestag Drucksachen · 9. September 2020