Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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18. Dezember 2007
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21. Juni 2017
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17. Juli 2020
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28. Juli 2021
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15. Januar 2026
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30. Juni 2026
30. Juni 2026
(1) Der Ersatzpflichtige haftet
- 1.
- im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis nur bis zu einem Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro, bei Verursachung des Schadens auf Grund der Verwendung einer automatisierten Fahrfunktion gemäß § 1a oder beim Betrieb einer autonomen Fahrfunktion gemäß § 1e nur bis zu einem Betrag von insgesamt zehn Millionen Euro; im Fall einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung erhöht sich für den ersatzpflichtigen Halter des befördernden Kraftfahrzeugs bei der Tötung oder Verletzung von mehr als acht beförderten Personen dieser Betrag um 600 000 Euro für jede weitere getötete oder verletzte beförderte Person;
- 2.
- im Fall der Sachbeschädigung, auch wenn durch dasselbe Ereignis mehrere Sachen beschädigt werden, nur bis zu einem Betrag von insgesamt einer Million Euro, bei Verursachung des Schadens auf Grund der Verwendung einer automatisierten Fahrfunktion gemäß § 1a oder beim Betrieb einer autonomen Fahrfunktion gemäß § 1e, nur bis zu einem Betrag von insgesamt zwei Millionen Euro.
(2) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, insgesamt die in Absatz 1 bezeichneten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.
Fachbeiträge • 93
- 1. Neue Regeln für Haftung bei VerkehrsunfällenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 2. Oktober 2026
- 2. Zeitpunkt der Bemessung des Schadenersatzes bei AutounfallEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 11. März 2021
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- 4. Zeitpunkt der Bemessung des Schadenersatzes bei AutounfallEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hersbruck.de · 11. März 2021
- 5. Die Schadenshöhe bei fikitver Abrechnung nach einem VerkehrsunfallEingeschränkter ZugriffHenrik_Schwiedessen · www.kanzlei-rinklin.de · 22. Januar 2025
- 6. StVG - Das StraßenverkehrsgesetzEingeschränkter ZugriffMathias Voigt · www.sos-verkehrsrecht.de · 7. April 2022
- 7. Haftung 2026Eingeschränkter ZugriffHenning.Hammer · www.kanzlei-voigt.de · 9. Juli 2026
- 8. Haftung 2026Eingeschränkter ZugriffHenning.Hammer · www.kanzlei-voigt.de · 9. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/17964 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im StraßenverkehrBundestag Drucksachen · 16. März 2020
- 2. 19/28178 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren - Drucksache 19/27439 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021
- 3. 19/27439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen FahrenBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 4. 19/31826 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31188 - Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich MobilitätBundestag Drucksachen · 29. Juli 2021
- 5. 20/12658 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 28. August 2024
- 6. 21/5871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im StraßenverkehrBundestag Drucksachen · 11. Mai 2026
- 7. 21/3505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 7. Januar 2026