1. Januar 2011
26. Oktober 2012
16. August 2019
27. Januar 2022
28. Januar 2022
27. Juli 2023
24. November 2025
(1) Pharmazeutische Unternehmer, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Arzneimittel in den Verkehr bringen, das der Pflicht zur Zulassung oder Genehmigung für das Inverkehrbringen unterliegt, haben Berichte über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer Prüfungen in Drittstaaten zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der zuständigen Bundesoberbehörde zur Eingabe in die Datenbank nach § 67a Absatz 2 zur Verfügung zu stellen. Diese Berichte sind innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung oder Änderung, soweit die Änderung auf konfirmatorischen klinischen Prüfungen beruht, der Zulassung oder der Genehmigung für das Inverkehrbringen zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Berichte nach Absatz 1 müssen alle Ergebnisse der klinischen Prüfungen unabhängig davon, ob sie günstig oder ungünstig sind, enthalten. Es sind ferner Aussagen zu nachträglichen wesentlichen Prüfplanänderungen sowie Unterbrechungen und Abbrüchen der klinischen Prüfung in den Bericht aufzunehmen. Im Übrigen ist der Ergebnisbericht gemäß den Anforderungen der Guten Klinischen Praxis abzufassen. Mit Ausnahme des Namens und der Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers oder des Sponsors sowie der Angabe des Namens und der Anschrift von Prüfärzten dürfen die Berichte nach Satz 1 keine personenbezogenen, insbesondere patientenbezogenen Daten enthalten. Der Bericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. § 63b Absatz 3 Satz 1 ist nicht anzuwenden. Die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bleiben ebenso wie die §§ 24a und 24b unberührt.
Fachbeiträge • 2
- 1. Patientendaten in medizinischen StudienEingeschränkter ZugriffNicole · www.suedwest-datenschutz.com · 15. August 2016
- 2. Datenschutz bei klinischen StudienEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 4. Juni 2016
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 17/3698 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf CDU/CSU und FDP -17/2413- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG) b) zu dem Gesetzentwurf Bundesregierung -17/3116, 17/3211- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG) c) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/1201- Effektivere Arzneimittelversorgung d) zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/1768- Öffentlichen Zugang zu Informationen über klinische Studien umfassend sicherstellen e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -17/893- Verpflichtung zur Registrierung aller klinischen Studien und zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse einführen f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -17/2322- Unabhängige Patientenberatung in Regelangebot überführen g) zu dem Antrag der DIE LINKE. -17/2324- Für ein modernes Preisbildungssystem bei Arzneimitteln h) zu dem Antrag der Fraktion B/90 -17/1418- Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessern - Positivliste einführen - Arzneimittelpreise begrenzen i) zu dem Antrag der Fraktion B/90 -17/1985- Unabhängige Patientenberatung ausbauen und in die Regelversorgung überführenBundestag Drucksachen · 10. November 2010
- 2. 17/3704 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/2413, 17/3698- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)Bundestag Drucksachen · 10. November 2010
- 3. 17/3116 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2010
- 4. 17/2413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)Bundestag Drucksachen · 6. Juli 2010
- 5. 17/3211 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG) - Drucksache 17/3116- Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2010
- 6. 17/10911 - Antwort: Todesfälle bei Klinischen Studien deutscher Pharmaunternehmen in Entwicklungs- und SchwellenländernBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2012
- 7. 17/10547 - Antwort: Unabhängigkeit ärtzlicher EntscheidungenBundestag Drucksachen · 24. August 2012
- 8. 18/2909 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/1798, 18/2379 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/1953 - Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen - Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2014