(1) Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann ein Wehrpflichtiger im Spannungs- oder Verteidigungsfall im öffentlichen Interesse für den Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden, wenn und solange er für die von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann.
(2) Über die Unabkömmlichstellung entscheidet die Wehrersatzbehörde auf Vorschlag der zuständigen Verwaltungsbehörde. Das Vorschlagsrecht steht auch den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre Bediensteten zu. Die Zuständigkeit und das Verfahren regelt eine Rechtsverordnung. In der Rechtsverordnung kann die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf oberste Bundesbehörden oder auf die Landesregierungen mit der Befugnis zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden übertragen werden; die nach dieser Verordnung vorschlagsberechtigte oberste Bundesbehörde oder die Landesregierung kann, soweit Landesrecht dies zulässt, das Vorschlagsrecht auch durch allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln. Die Rechtsverordnung regelt auch, wie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Wehrersatzbehörde und der vorschlagenden Verwaltungsbehörde unter Abwägung der verschiedenen Belange auszugleichen sind. Die Rechtsverordnung regelt ferner, für welche Fristen die Unabkömmlichstellung ausgesprochen werden kann und welche sachverständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft zu hören sind.
(3) Die Dienstbehörde oder der Arbeitgeber des Wehrpflichtigen ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Unabkömmlichstellung der zuständigen Wehrersatzbehörde anzuzeigen. Wehrpflichtige, die in keinem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, haben den Wegfall der Voraussetzungen selbst anzuzeigen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Befreiung von der WehrpflichtEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 25. Februar 2008
- 2. Dr. Thomas Schulte RechtsanwaltEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 19. Februar 2008
- 3. Wie wehre ich mich als Berufseinsteiger gegen die Wehrpflicht?Eingeschränkter ZugriffDr. Thomas Schulte · www.dr-schulte.de · 21. Juli 2008
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 21/2581 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) - Drucksache 21/1853 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. November 2025
- 2. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 3. 21/5005 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. März 2026
- 4. 21/7467 - Kleine Anfrage: Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026Bundestag Drucksachen · 4. August 2026
- 5. 21/7894 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7467 - Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026Bundestag Drucksachen · 7. September 2026