(1) Für Vorhaben nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Höchstspannungsnetze mit einer Nennspannung von 380 Kilovolt oder mehr, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht, ist ein Bedarfsplan diesem Gesetz als Anlage beigefügt.
(2) Die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben entsprechen den Zielsetzungen des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Für diese Vorhaben stehen damit die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Die Realisierung dieser Vorhaben ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit erforderlich. Diese Feststellungen sind für die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d des Energiewirtschaftsgesetzes verbindlich.
(3) Für die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben gilt § 50 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies ist auch anzuwenden für auf diese Vorhaben bezogene Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren.
(4) Zu den Vorhaben gehören auch die für den Betrieb von Energieleitungen notwendigen Anlagen und die notwendigen Änderungen an den Netzverknüpfungspunkten.
(5) Energieleitungen beginnen und enden jeweils an den Netzverknüpfungspunkten, an denen sie mit dem bestehenden Übertragungsnetz verbunden sind.
Fachbeiträge • 24
- 1. Verfahrensinformation zu 4 VR 1.13Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 7 VR 13.12, Beschluss vom 28. Februar 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 4 A 1.13, Urteil vom 17. Dezember 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Verfahrensinformation zu 7 A 7.10Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Verfahrensinformation zu 7 VR 4.10Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. Verfahrensinformation zu 4 A 1.13Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 4 A 10.19, Urteil vom 16. März 2021Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Verfahrensinformation zu 4 A 1.18Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de