Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
4. Dezember 2013
4. Dezember 2013
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Version
11. September 2026
11. September 2026
(1) Die Tagesordnung legt der Vorsitzende unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Mitglieder fest.
(2) Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden berücksichtigt, wenn sie im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden erfolgen und den Mitgliedern des Ausschusses spätestens zwei Wochen vor der Sitzung mit Begründung zugegangen sind.
(3) Die Tagesordnung kann während der Sitzung geändert oder ergänzt werden, wenn der Ausschuss dies mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt.