(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
- 1.
- von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 276 Euro,
- 2.
- von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 498 Euro.
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
- 1.
- von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 666 Euro,
- 2.
- von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 775 Euro.
(3) (weggefallen)
(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
(4) Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.
Fachbeiträge • 14
- 1. Ratgeber zu Ausbildung und IntegrationEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 19. August 2020
- 2. Angemessene Ausbildungsvergütung - BAG 9 AZR 108/14Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 3. Oktober 2015
- 3. Studiengebühren, Studiendarlehen und BAföGEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 27. August 2010
- 4. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 27. September 2011
- 5. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. BVerwG 5 B 78.16, Beschluss vom 17. März 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 C 40.07, Urteil vom 16. Dezember 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/10052 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des AsylbewerberleistungsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 2. 19/8749 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 3. 19/9478 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des AusbildungsgeldesBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 4. 19/13211 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12555 - Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 13. September 2019
- 5. 19/21541 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21261 - Schüleraustausch in Abhänigkeit vom Geldbeutel der ElternBundestag Drucksachen · 7. August 2020
- 6. 19/17740 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der AusbildungsförderungBundestag Drucksachen · 10. März 2020
- 7. 20/11313 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 8. 20/10090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9463, 20/9642 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Januar 2024