Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Juli 2002
1. Juli 2002
>
Version
1. März 2017
1. März 2017
>
Version
7. Juni 2021
7. Juni 2021
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.
(2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer, Häufigkeit, Ausmaß und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Eine pauschale Vergütung muss eine angemessene Beteiligung des Urhebers am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleisten und durch die Besonderheiten der Branche gerechtfertigt sein.
(2a) Eine gemeinsame Vergütungsregel kann zur Ermittlung der angemessenen Vergütung auch bei Verträgen herangezogen werden, die vor ihrem zeitlichen Anwendungsbereich abgeschlossen wurden.
(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 bis 2a abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
(4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1 Satz 3, soweit die Vergütung für die Nutzung seiner Werke tarifvertraglich bestimmt ist.
Fachbeiträge • 308
- 1. Die neuen Auskunftspflichten nach § 32d und § 32e UrhGEingeschränkter ZugriffDr. Kerstin Bäcker · www.lausen.com · 25. Januar 2023
- 2. Anwalt für Studiomusiker & ProduzentenEingeschränkter Zugriffwww.rehkatsch.de · 28. September 2026
- 3. AvantcoreEingeschränkter ZugriffSbdsam · www.avantcore.de · 12. Dezember 2024
- 4. Angemessene Vergütung Urheber - Avantcore AnwälteEingeschränkter ZugriffChristopher A. Wolf, Mba · www.avantcore.de · 19. Mai 2014
- 5. Archivierung seiner Zeitungsartikel wehren › kanzlei.bizEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei.biz · 19. November 2012
- 6. BGH zu Honorarbedingungen für freie Journalisten: Vergütungsregelung des AxelEingeschränkter ZugriffLto/Pl · www.lto.de · 31. Mai 2012
- 7. Prof. Dr. Oliver CastendykEingeschränkter Zugriffwww.bvm-law.de · 24. September 2022
- 8. Rasch Rechtsanwälte Newsletter 1 / April 2014Eingeschränkter Zugriffwww.raschlegal.de · 14. April 2014
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/13022 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/12329, 18/12378, 18/13014 - Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)Bundestag Drucksachen · 28. Juni 2017
- 2. 19/9945 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9093 - Einschränkung der Innovationsfähigkeit Deutschlands durch staatliche Regularien für IT-FreelancerBundestag Drucksachen · 7. Mai 2019
- 3. 19/9093 - Kleine Anfrage: Einschränkung der Innovationsfähigkeit Deutschlands durch staatliche Regularien für IT-FreelancerBundestag Drucksachen · 5. April 2019
- 4. 19/17115 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16708 - Künstliche Intelligenz als Impulsgeber im KulturbereichBundestag Drucksachen · 10. Februar 2020
- 5. 19/30105 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/29573 - Bundesregierung und nachgeordnete Behörden - Anforderungen des UrheberrechtsBundestag Drucksachen · 25. Mai 2021
- 6. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 7. 19/29907 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10, 19/29894 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 8. 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichernBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021