Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 1998
1. Januar 1998
>
Version
1. September 1998
1. September 1998
>
Version
1. März 2018
1. März 2018
>
Version
1. Januar 2019
1. Januar 2019
>
Version
7. Juni 2021
7. Juni 2021
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig
- 1.
- zum privaten Gebrauch; dies gilt nicht für eine Datenbank, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind,
- 2.
- zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung gemäß § 60c,
- 3.
- zu Zwecken der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre gemäß den §§ 60a und 60b,
- 4.
- zu Zwecken des Text und Data Mining gemäß § 44b,
- 5.
- zu Zwecken des Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung gemäß § 60d,
- 6.
- zu Zwecken der Erhaltung einer Datenbank gemäß § 60e Absatz 1 und 6 und § 60f Absatz 1 und 3.
(2) Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde sowie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit.
(3) Die §§ 45b bis 45d sowie 61d bis 61g gelten entsprechend.
(4) Die digitale Verbreitung und digitale öffentliche Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig für Zwecke der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre gemäß § 60a.
(5) Für die Quellenangabe ist § 63 entsprechend anzuwenden.
(6) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie des Absatzes 4 ist § 60g Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 12
- 1. Schutzfähigkeit von Datenbanken im InternetEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. KG vom 21.3.2012 zum Schadensersatz für unterlassene QuellenangabeEingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 14. Mai 2012
- 3. Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrigEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWDEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrigEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWDEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrigEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. TDM-Vorbehalt (BGH I…Eingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne · www.itmr-legal.de · 17. Dezember 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12329 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)Bundestag Drucksachen · 15. Mai 2017
- 2. 19/3071 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder LesebehinderungBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 3. 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 4. 20/1825 - Unterrichtung: Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz reformierten Vorschriften der §§ 60a bis 60h des UrheberrechtsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Mai 2022
- 5. 19/28171 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes - Drucksache 19/27426 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. April 2021